Konto, Kontogebühren, Kontoführungsgebühr
Ein Girkokonto ist ein Konto, das dem Bankkunden dazu dient seinen Zahlungsverkehr bargeldlos zu tätigen. Ausgaben so wie Einnahmen werden darauf verbucht.
Vor der Einführung des Girokontos war es üblich die Löhne und Gehälter bar, in den damaligen Lohntüten, auszuzahlen, auch die Ausgaben wie Miete und andere Verbindlichkeiten wurden mit Bargeld bezahlt.
Da in der heutigen Zeit eine Teilhabe am Wirtschaftsleben ohne Girokonto kaum denkbar ist existiert seit 1995 eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses, die beinhaltet, dass alle Banken und Sparkassen dem Wunsch des Bürgers nach einem Girokonto (auf Guthabenbasis) Folge leisten sollen. Dabei handelt es sich aber nichtzwangsläufig um ein gratis Girokonto.
Auch für Minderjährige kann ein solches Konto eröffnet werden, dies bedarf dann jedoch der Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
Die rechtliche Regelung rund um das Girokonto ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Vor dem Eröffnen von einem neuen Konto sollte auf jeden Fall ein Girokonto Vergleich durchgeführt werden.
Von seinem Konto kann man Geldbeträge bar abheben und natürlich auch einzahlen, Überweisungen und Daueraufträge anweisen, sowie Lastschriften verbuchen lassen. Es gibt mehrere Wege wie auf ein Girokonto zugreifen kann.
Dies ist in der Bank direkt vor Ort oder per Telefon und über das Internet
(Online-Banking )möglich.
Für die verschiedenen Dienstleistungen erhebt die Bank Kontogebühren, die mit der regelmäßigen Abrechnung des Kontos veranschlagt werden.
Für Jugendliche und Minderjährige erheben die Banken vielfach keine Kontoführungsgebühren.
Natürlich ist es im Sinne eines jeden Verbrauches so wenig Kontogebühren wie möglich bezahlen zu müssen.
Zu der Verpflichtung der Bank gehört es, dem Kunden, der ein Girokonto besitzt, Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Diese erhält man am Kontoauszugsdrucker in der jeweiligen Bank oder über den Postweg.
Ein Girokonto sollte im günstigsten Falle im Haben geführt werden, also nicht über einen Minusbetrag verfügen, was im Bankwesen als Soll bezeichnet wird.
Tritt dieser Umstand doch einmal ein, kann die Bank dem Kunden einen Kredit gewähren, der im üblichen Sinne als Dispositionskredit bezeichnet wird.
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