Girokonto für Minderjährige, Girokonto für Schüler, Girokonto für Selbständige

Bei einem Girokonto für Minderjährige sowie einem Girokonto für Schüler unter 18 Jahren sollte man beachten, dass hierbei jeweils die Erziehungsberechtigten bzw. der Erziehungsberechtigte bei der Kontoeröffnung mit unterschreiben muss und zustimmen muss. Das gilt natürlich auch für das Girokonto für Selbständige, die noch nicht volljährig sind. Bei einem Girokonto für Minderjährige bzw. einem Girokonto für Schüler sind die Guthabenzinsen aber in der Regel recht gut. Die Banken gehen natürlich davon aus, dass Schüler und Jugendlicher eher viel Geld ausgeben. Falls sie das jedoch nicht tun sollten, so sind die Guthabenzinsen recht attraktiv, aber auch hier lohnt sich ein Bankenvergleich. Bei dieser Art von Konten ist aber zu beachten, dass diese oft mit einem Dispositionskredit – wenn auch meist in geringer Höhe – locken. Und schon schnell hat sich ein junger Mensch im Anfang seiner Kontotätigkeit verschuldet. Stichwort: Kundenbindung. Denn die Banken bieten dann gleichzeitig oft einen Kredit an, um das Minus auf dem Konto zu tilgen. Eine Schuldenspirale könnte – muss aber nicht – beginnen. Natürlich gibt es auch Minderjährige, die ihr Geld auf diesem gratis Girokonto sparen. Bei einem Girokonto für Selbstständige gibt es heute endlich ein paar Kreditinstitute, die gute Konditionen anbieten. Bei Selbstständigen ist oft das Problem, dass sie keine Gehaltsabrechnungen anbieten können. Bei den heutigen Konditionen haben sie aber günstige Offerten: Bis zu 50 Buchungen kostenlos, das Konto wird aber oft – wenn auch nicht immer – auf Guthabenbasis geführt, je nach Kreditinstitut. Oft kann man auch Bargeldabhebungen an Automaten gebührenfrei durchführen, was durchaus im Sinne des Kunden ist.

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