Änderungen bei der deutschen Einkommensteuer
Für Steuerpflichtige könnte das Bundesverfassungsgericht im laufe der kommenden Monate eine erfreuliche Entscheidung bringen. Die neue Pendlerpauschale könnte evtl. verfassungswidrig sein und somit rückgängig gemacht werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht tatsächlich so entscheiden, dann könnten die Steuerpflichtigen bei ihrer Steuererklärung die anfallenden Kosten von der Arbeit zur Arbeitsstätte wieder vom ersten Kilometer an mit der Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale steuermindernd als Werbungskosten ansetzten.
Der Gesetzgeber hatte ja bereits für das Veranlagungsjahr 2006 einige neue Gesetzt verabschiedet. So sind z.B. die Kinderbetreuungskosten nun einiges stärker im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben absetzbar. Außerdem können Handwerkerrechnungen noch großzügiger steuermindernd bei der Jahreserklärung abgesetzt werden. Für Unternehmer wurde die Grenze der Istversteuerung in den alten Bundesländern auf 250.000 Euro angehoben. Das neue Elterngeld ermöglicht es nun auch Vätern einen Teil der Erziehung Ihrer Kinder zu übernehmen ohne größere finanzielle einbußen erleiden zu müssen.
Ein selbständiger kann eine Kreditkarte unter bestimmen Voraussetzungen als Betriebsausgaben absetzten. Dies ist zwar keine neue Erkenntnis dennoch für Selbständige interessant.