Wer an der Börse mitmachen will, braucht ein Depot. Üblicherweise werden Depots als Konto geführt, auf welchem die Bewegungen sichtbar und nachvollziehbar sind, wie eine Erhöhung des Bestandes durch Ankauf oder Verringerung durch Verkauf. Zusätzlich wird ein Verrechnungskonto geführt, über welches die Depotgebühren, Ordergebühren, Zinsen und Dividenden gut geschrieben oder in Rechnung gestellt werden. Besonders beliebt bei den Anlegern sind Banken, die ihr Depot gebuehrenfrei zur Verfügung stellen.
Oftmals wird dafür aber eine höhere Gebühr für Transaktionen berechnet, oder aber es wird ein niedrigerer Zinssatz auf dem Verrechnungskonto geboten. Wenn ein Depot gebuehrenfrei angeboten wird, sollte man alle restlichen Konditionen daraufhin prüfen. Es gibt allerdings eine Reihe von Banken, die mit ihren Gebühren und Kosten in jeder Beziehung im unteren Bereich bleiben. Besonders davon betroffen sind Konten für Auszubildende oder Studenten. Banken, die für diesen Personenkreis häufig das Girokonto gebührenfrei anbieten, bieten diese Extrakondition auch für das Depot für Studenten.
Bei der Eröffnung muss man neben dem allgemein üblichen Legitimationsnachweis auch eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen, um den Status nachweisen zu können und ein Depot für Studenten eröffnen zu können. Ähnlich verhält es sich beim Depot für Selbstständige. Soll das Konto als Firmenkonto laufen, benötigt man zur Eröffnung den Auszug aus dem Handelsregister. Freiberufler verfügten häufig nicht über einen solchen Auszug, weil sie nicht eintragungspflichtig sind. In diesem Fall genügt ein Nachweis des Finanzamtes über die Tätigkeit als Freiberufler.
Ein Depot für Selbstständige unterliegt besonderen Regularien in Bezug auf die Besteuerung und auf die Zugriffsmöglichkeit für Bevollmächtigte. Ansonsten sind die Konditionen nicht anders als bei Privatdepots. Für den Inhaber des Kontos ist das Führen eines Depots für Selbstständige auch deshalb wichtig, weil die Trennung zwischen privatem Vermögen und Geschäftsvermögen gesetzlich vorgeschrieben ist. Dafür ist die Nutzung des geschäftlichen Depots für private Zwecke ausdrücklich nicht möglich. Darauf weisen die Kreditinstitute deutlich hin.
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