Ein Girokonto ohne Gehaltseingang, ersatzweise Eingang von Sozialleistungen oder Renten ist schwer zu bekommen. Wie verhält sich das aber bei einem Depot? Bankberatern wird immer wieder die Frage gestellt, ob man ein Depot ohne Gehaltseingang eröffnen kann. Der Zweck eines Depots ist die Verwahrung von Wertpapieren, Aktien, Anleihen usw. Wer damit an der Börse handeln will, benötigt unbedingt ein Depot bei einer Bank, einem Internetbroker oder einer Investmentbank.
Ein regelmäßiger Gehaltseingang ist nicht notwendig, weder auf das Depot, noch auf ein Girokonto, bei welcher Bank auch immer. Ein Depot ohne Gehaltseingang kann demnach jedermann eröffnen, der über einen Geldbetrag verfügt, den er kurz- oder mittelfristig nicht benötigt. Denn als Konto zum Abwickeln der alltäglichen Bankgeschäfte ist ein Depot nicht geeignet. Vielmehr wickelt man Börsengeschäfte über ein Depot ab indem man über die gewählte Bank die entsprechenden Aufträge erteilt, entweder telefonisch oder per Mail, oder auch per Fax.
Man nimmt so direkt auf den Bestand des Depots Einfluss, man kann aber auch einen bestimmten Investmentfonds wählen, diesen mit einer einmaligen Einzahlung bestücken und dann jahrelang arbeiten lassen. Experten empfehlen eine Mischung von beiden Varianten, um das Ergebnis zu optimieren. Für die Durchführung der Aufträge wird eine Gebühr verlangt, die ähnlich der Kontoführungsgebühr beim Girokonto auf der Kontoabrechnung erscheint. Ein Depot ohne Kontoführungsgebühr wird selten angeboten, häufiger wird den Kunden eine Art Flatrate angeboten, oder eine Pauschale pro Order.
Denn üblicherweise orientiert sich die Ordergebühr am Ordervolumen. Dennoch liest man oft von einem Angebot, das ein Depot ohne Kontoführungsgebühr beinhaltet. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich dabei um die Kontogebühr des begleitenden Verrechnungskontos oder eines Girokontos, das zusammen mit dem Depot ohne Gebühren zur Verfügung gestellt wird. Man muss also die Angebote der Banken genau lesen, um keinem Irrtum zu unterliegen.
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