Depot Forum, Depot Freiberufler, Depot für Arbeitslose

Wer bei einer Bank ein Depot für seine Aktiengeschäfte hat, ist ab und zu Fragen und Problemen ausgesetzt, die man aus den eigenen Kenntnissen nicht beantworten oder lösen kann. Was liegt näher, als jemanden zu fragen, der sich damit auskennt? Man kann natürlich seinen Bankberater, Onlinebroker oder Kontaktperson bei Direktbanken befragen, man kann aber auch erstmal ein Depot Forum besuchen, und sich dort mit anderen Depoteigentümern unterhalten.

Das ein oder andere Problem lässt sich alleine dadurch lösen, dass man es in einem Depot Forum anspricht und sich Rat geben lässt. In den Archiven von diversen Depot Foren findet man die gängigsten Fragestellungen, so auch die Frage danach, was bei einem Depot Freiberufler beachten müssen. Dem Grunde nach bestehen bei Depots für Freiberufler und Selbstständige keine anderen Grundsätze als bei Depots für den privaten Gebrauch. Bei Firmeninhabern oder Freiberuflern ist es wichtig, die privaten Geldgeschäfte von den Firmengeldern getrennt zu halten.

Dabei geht es nicht nur um die gesetzlich geforderte Transparenz, sondern auch um die Unterschiedlichkeit der Besteuerung. Während mit einem Depot Freiberufler lediglich mit der Kapitalertragssteuer belastet werden, wird das private Depot mit der Abgeltungssteuer konfrontiert. Daher dürfen geschäftliche Depots und Konten auch nicht für private Zwecke verwendet werden. Eine ganz andere Frage stellt sich beim Depot für Arbeitslose. Während bei der Gewährung von Arbeitslosengeld I das Vermögen noch keine Rolle spielt, wird es in der Folge dazu, bei Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, zum unangenehmen Thema.

Denn Vermögen wird auf die Gewährung dieser staatlichen Leistung angerechnet, und es kann durchaus sein, dass die Behörde verlangt, das Depot für Arbeitslose aufzulösen und das Gesamtvermögen bis auf einen Freibetrag aufzubrauchen, bevor Hartz IV bezogen werden kann. Einen Ausweg gibt es kaum, denn gibt man das Depot bei der Antragsstellung der staatlichen Sozialleistung nicht an, erfüllt man den Straftatbestand des Betruges, mit unangenehmen Folgen.